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Haas vs. Renault: Termin für Berufungsverhandlung steht fest

Drei Wochen nach der Disqualifikation von Haas-Fahrer Romain Grosjean beim Italien-Grand-Prix in Monza wurde der Termin für die Berufungsverhandlung festgesetzt

Romain Grosjean, Haas F1 Team VF-18

Romain Grosjean, Haas F1 Team VF-18

Zak Mauger / Motorsport Images

Bisher sind die Ergebnisse des Grand Prix von Italien 2018 in Monza nur vorläufig. Aber nicht mehr lange: Drei Wochen nach der nachträglichen Disqualifikation von Haas-Pilot Romain Grosjean beim letzten Europa-Rennen des Jahres steht der Termin für die Berufungsverhandlung fest. Die Anhörung erfolgt demnach am 1. November 2018, in der Woche zwischen den Rennen in Mexiko und Brasilien. Schauplatz dafür ist Paris. Und dabei wird sich klären, ob es bei der Disqualifikation bleibt oder ob Grosjean den sechsten Platz zurückerhält.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts birgt Brisanz, so oder so. Denn ausgerechnet der größte Haas-Konkurrent Renault hatte mit dem Protest gegen Grosjeans Auto den Fall überhaupt erst angestoßen – und profitiert am meisten von einer Disqualifikation des Franzosen. Denn hätte Grosjean die acht Punkte für P6 in Monza behalten dürfen, wäre Haas an Renault vorbeigegangen und auf WM-Tabellenrang vier vorgerückt. Weil Grosjean jedoch aus der Wertung genommen wurde, ist wieder Renault vorne.

Wie die Berufungsverhandlung ausgeht, weiß auch Haas-Teamchef Günther Steiner nicht einzuschätzen. Er meinte dazu bereits vor einigen Tagen: "50:50 – wir wissen nicht, was da passiert und können die Entscheidung nicht beeinflussen. Du tust gemeinsam mit deinen Anwälten und den Technikern dein Bestes, um alles zu erklären. Wir bereiten uns also darauf vor [und legen uns Argumente zurecht], weshalb unsere Disqualifikation nicht richtig war."

Günther Steiner, Teamchef von Haas

Günther Steiner, Teamchef von Haas

Foto: Andy Hone / LAT Images

Stand jetzt stolperte Haas über eine Präzisierung der Technischen Regeln für den Unterboden, die unmittelbar vor der Formel-1-Sommerpause im Juli 2018 erlassen worden war. Konkret dreht es sich um die Frage, ob Artikel 3.7.1 d) am Fahrzeug von Grosjean korrekt angewendet wurde und die Vorderkante der Bodenplatte den Vorgaben entsprach oder nicht. Haas verweist auf Verzögerungen bei Zuliefererteilen und einen Emailaustausch mit einem hochrangigen FIA-Vertreter vor Monza.

Steiner jedenfalls hält die ganze Sache für unnötig aufgebauscht: "Am Ende werden die Leute fragen, warum hier so ein Aufstand gemacht wurde. Sie werden sagen: Das ist zu viel des Guten. Es geht hier ja auch nicht um die Leistung, sondern um etwas Technisches, das missverständlich war. Und es geht um das Timing. Denn wir konnten es nicht [gemäß der neuen Richtlinien] umsetzen, weil uns die Sommerpause dazwischen kam und weil wir uns bei diesen Teilen auf unsere Zulieferer verlassen müssen."

Ob diese Argumente für einen Freispruch reichen, zeigt sich am 1. November 2018 in Paris.

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