Sign up for free

  • Get quick access to your favorite articles

  • Manage alerts on breaking news and favorite drivers

  • Make your voice heard with article commenting.

Motorsport prime

Discover premium content
Anmelden

Edition

Switzerland

Streit um Preisgeld: Protest abgewiesen, aber wichtiger Erfolg für Haas

Das Haas-Team ist mit dem Protest gescheitert: Rennkommissare in Abu Dhabi entscheiden in erster Instanz für (Racing Point) Force India

Esteban Ocon, Racing Point Force India VJM11 and Romain Grosjean, Haas F1 Team VF-18

Esteban Ocon, Racing Point Force India VJM11 and Romain Grosjean, Haas F1 Team VF-18

Simon Galloway / Motorsport Images

Die Sportkommissare des Großen Preis von Abu Dhabi der Formel 1 haben den Protest von Haas gegen Force India abgewiesen. Das US-Team hatte argumentiert, Force India sei nach der Insolvenz im Sommer und dem formellen Neustart im August nicht als Konstrukteur anzusehen, da das seit 23. August unter dem Namen Racing Point Force India in die Meisterschaft eingeschriebene Team die VJM11 genannten Fahrzeuge nicht selber gebaut habe.

Nach einer gut zweistündigen Anhörung am Freitag veröffentlichte der Automobil-Weltverband FIA am Samstagvormittag ein insgesamt achtseitiges Dokument, in dem die Argumente der Teams und der Verlauf der Anhörung dargelegt werden, und welches insgesamt neun Entscheidungen enthält.

Die wichtigsten sind dabei die Punkte acht und neun, in denen zum einen festgehalten wird, dass Racing Point Force India ein regulärer Teilnehmer an der Formel-1-Weltmeisterschaft ist und wo zum anderen der Protest von Haas abgewiesen wird.

Eine wichtiger Punkt bei der Entscheidung waren die sogenannten "listed parts", also Fahrzeugteile, die ein Team selbst herstellen muss und nicht von einem Mittbewerber beziehen darf. Haas hatte argumentiert, das neue Team Racing Point Force India habe die kompletten Autos vom Rechtsvorgänger Sahara Force India übernommen und damit gegen das Reglement verstoßen. 

Weiterlesen:

Die Sportkommissare entschieden aber, dass das bis Ende Juli in der Formel 1 eingeschriebene Team Force India nach Abschluss des Insolvenzverfahrens als erloschen anzusehen und damit kein Konstrukteur oder Mittbewerber im Sinne des Reglements anzusehen sei. Zudem gebe es im Regelbuch keinen Passus der verbietet, dass die "listed Parts" von einem ehemaligen Team stammen dürfen.

Haas hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen. Bisher hat das Team nicht erklärt, ob es davon Gebrauch machen will.

Hintergrund des Protests von Haas war ein Streit um Preisgelder. Laut Reglement erhält ein neues Team in den ersten beiden Jahren (wie Haas 2016 und 2017) keine Prämienzahlungen. Für Force India, das seit dem 23. August rechtlich auch als neues Team in die Formel 1 eingeschrieben ist, hatte Liberty aber eine Ausnahme von dieser Regel gemacht. Dagegen hatte Haas von Beginn an argumentiert und als letzte Möglichkeit nun vor dem Saisonfinale den Protest gegen Force India lanciert.

Möglicherweise ein Knackpunkt des FIA-Urteils: Unter Punkt 4 heißt es, dass Racing Point Force India laut Auffassung der Kommissare ein neues Team ist und kein Rechtsnachfolger des alten Force-India-Teams. Das ist der entscheidende Erfolg für Haas auf juristischer Ebene.

Denn ein neues Team hat keinen Anspruch auf das sogenannte Column-1-Geld, das normalerweise nur Teams erhalten, die mindestens zweimal in den letzten drei Jahren in den Top 10 der Konstrukteurs-WM gelandet sind. Das trifft auf Racing Point Force India nicht zu.

Mit dem Urteil der Kommissare in Abu Dhabi ist vermutlich das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. 

 

Be part of Motorsport community

Join the conversation
Vorheriger Artikel FIA-PK: Christian Horner teilt gegen Wolff und Abiteboul aus
Nächster Artikel Formel 1 Abu Dhabi 2018: Ereignisreiches Training zum Abschluss

Top Comments

Es sind noch keine Kommentare vorhanden. Warum schreiben Sie nicht einen?

Sign up for free

  • Get quick access to your favorite articles

  • Manage alerts on breaking news and favorite drivers

  • Make your voice heard with article commenting.

Motorsport prime

Discover premium content
Anmelden

Edition

Switzerland