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Urteil im Fall Sophia Flörsch: Rennsperre in der Formel 4

Der Video-Eklat nach einem Beinahe-Unfall mit einem Sicherheitsauto in der Formel 4 in Oschersleben hatte für Sophia Flörsch ein Nachspiel beim DMSB-Gericht.

Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport
Sophia Flörsch, Mücke Motorsport

Flörsch hatte es im Juli in die Medien geschafft, als sie eine Videoaufnahme eines Beinahe-Unfalls mit einem Fahrzeug der Streckensicherung veröffentlichte, das die Veranstalter in keinem guten Licht dastehen ließ. Das Problem: Flörsch besaß nicht die Rechte an diesen Aufnahmen und wurde daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.

Doch damit nicht genug: Das DMSB-Sportgericht in Frankfurt hat sich mit dem Fall befasst und Flörsch laut Informationen von Motorsport.com ebenfalls schuldig gesprochen. Da sie 6 rote Flaggen missachtet hat, wurde sie für das 1. Rennen beim Formel-4-Finale in Hockenheim gesperrt. Den 2. Lauf kann sie bestreiten, muss aber vom letzten Startplatz aus ins Rennen gehen. Ob sie beziehungsweise ihr Vater Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, ist derzeit nicht bekannt.

Da Flörsch noch nicht volljährig ist, wurde sie im Gerichtssaal von ihrem Anwalt und ihrem Vater vertreten. Sie selbst wartete vor der Tür. Ihr Verhalten in Oschersleben hatte sie damit gerechtfertigt, bereits verlangsamt zu haben und 120 statt 180 km/h gefahren zu sein. Für den DMSB reichte das nicht aus, da dieser darauf beharrt, dass eine rote Flagge bedeutet, ein Fahrer muss innerhalb kürzester Zeit zum Anhalten bereit sein.

Die 16-jährige Flörsch machte der Streckensicherung bei der Veröffentlichung der Bilder schwere Vorwürfe. "Ich hätte tot sein können, wenn ich in den Wagen rase", sagte sie damals der Bild-Zeitung. "Ich stand unter Schock, habe geheult und konnte mich kaum beruhigen."

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