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Aston Martin erhält Ausnahmegenehmigung: Start bei 24h Nürburgring

Aston Martin darf am 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring mit einer Ausnahmegenehmigung starten - Das AMR-Team hatte die Auflagen nicht erfüllt

#7 Aston Martin Racing Aston Martin Vantage GT3: Maxime Martin, Marco Sorenson, Nicki Thiim, Darren Turner

Gruppe C GmbH

Ein neuer Passus im Reglement hätte Aston Martin beinahe um den Start bei den 24 Stunden auf dem Nürburgring 2018 gebracht. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung des ADAC Nordrhein dürfen Maxime Martin, Darren Turner, Nicki Thiim und Marco Sörensen am kommenden Wochenende auf der Nürburgring-Nordschleife starten.

Paragraph 13.1.2 des Reglements sagt aus, dass von einem SP9- oder SP9-LG-Fahrzeug mindestens ein Vertreter an den ersten beiden VLN-Rennen und dem 24h-Qualifikationsrennen teilgenommen haben muss. Das ist beim Aston Martin Vantage GT3 augenscheinlich nicht der Fall gewesen. Prodrive kreuzte erst zum Qualifikationsrennen auf. Für Verwirrung sorgte zunächst die Tatsache, dass in zwei Bulletins die SP9-LG von dieser Regel wieder ausgenommen wurde. So wäre alles wieder legal gewesen.

Doch der Aston Martin Vantage wurde in der jüngsten BoP-Runde nach einem Homologationsblatt von 2016 eingestuft und nicht mehr wie zuvor von 2013. Damit ist die LG-Option nun doch wieder vom Tisch. Das jedoch bedeutet, dass Aston Martin nur einer Ausnahmeregelung am Rennen teilnehmen kann. Diese gibt es laut Reglement nur über Höhere Gewalt, und die war bei den VLN-Rennen beileibe nicht gegeben. Und deshalb soll ein Hersteller sich gegenüber dem Veranstalter bereits beschwert haben.

Ein Statement von Rennleiter Walter Hornung, das 'Motorsport.com' vorliegt, liest sich folgendermaßen: "Im Sinne der Fans wollen wir natürlich, dass möglichst viele GT3-Fahrzeuge am Start sind und sich das Feld möglichst bunt präsentiert. Dazu gehören auch und gerade Exoten wie der Aston Martin. Da das Chassis aus dem Jahr 2012 ist und dementsprechend nicht auf dem Stand der absoluten Top-Fahrzeuge, haben wir als Veranstalter eine Sondergenehmigung erteilt, obwohl der Aston Martin im Vorfeld nicht an allen Rennen teilgenommen hat, die der BoP-Einstufung dienen sollen."

Strategieänderung bei Aston Martin

Mit in das Wirrwarr um Aston Martin Racing (AMR) spielt die Tatsache hinein, dass es eigentlich gar nicht der Plan gewesen ist, mit dem betagten Vantage GT3 an den Start zu gehen. Eigentlich sollte der neue GTE-Bolide für die SP-X homologiert werden und am Rennen teilnehmen. Für die SP-X gilt die Regel mit drei Verpflichtungsteilnahmen zwar nicht, allerdings hat sich der Veranstalter offen gelassen, gewisse Fahrzeuge zur Teilnahme zu verpflichten. Und ein brandneuer Bolide wäre zwecks richtiger Einstufung definitiv zur Teilnahme verdonnert worden.

 

Doch die Belastung wäre zu groß gewesen, wie AMR-Geschäftsführer John Gaw mitteilt: "Es war der ursprüngliche Plan. Aber das wären zu viele Rennen geworden mit einem Auto, das sich noch in der Entwicklungsphase befindet." Zwei VLN-Läufe, das Qualifikationsrennen, der WEC-Prolog, die 6 Stunden von Spa und das 24-Stunden-Rennen wären schlicht zu viele Veranstaltungen in kurzer Abfolge für die neuen Autos geworden.

 

#97 Aston Martin Racing Aston Martin Vantage AMR: Alex Lynn, Maxime Martin, Jonathan Adam
#97 Aston Martin Racing Aston Martin Vantage AMR: Alex Lynn, Maxime Martin, Jonathan Adam

Foto Paul Foster

So hat man nun die Chance, ein Versprechen zu beweisen, das man 2012 bei der Vorstellung des Fahrzeugs gegeben hat: "Wir haben unseren Kunden versprochen, dass das Auto sieben Jahre lang konkurrenzfähig sein wird. Unser Geschäftsmodell ist nicht, alle zwei Jahre ein neues Modell vorzustellen. Und wir wollen der Welt zeigen, dass unser jetziges Auto nach so langer Zeit noch immer konkurrenzfähig ist. Es gewinnt noch immer Rennen in der britischen GT-Meisterschaft und beim Qualifikationsrennen haben wir auch nicht schlecht ausgesehen."

Nur weil es sich beim Aston Martin Vantage um eine bekannte Größe handelt, hat es die Ausnahmegenehmigung überhaupt gegeben. "Wäre es ein neues Fahrzeug, hätten wir sie nicht bekommen", sagt Gaw. Das ist auch für den ADAC Nordrhein wichtig, schließlich handelt es sich bei dieser Maßnahme um einen nicht ungefährlichen Präzedenzfall.

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