Freispruch und Revision: Nürburgring-2009-Aufarbeitung dauert an
Der Finanzvermittler Urs Barandun wird vor Gericht freigesprochen, Ingolf Deubel legt Revision ein: Du juristische Aufarbeitung des Finanzdebakels geht weiter
Inmitten der Coronavirus-Situation ist beinahe untergegangen, dass der Schweizer Geschäftsmann Urs Barandun vom Mainzer Landgericht freigesprochen worden ist. Er war wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen um das Projekt "Nürburgring 2009" angeklagt.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro gefordert. Barandun sagte während des Prozesses, dass er kein Motiv gehabt habe, zwei Schecks zu fälschen. Es war bereits die zweite Auflage des Prozesses, nachdem der erste im Jahr 2015 aufgrund zu dünner Beweislage geplatzt war.
Urs Barandun war angeklagt, weil er dem damaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel zwei Schecks mit einem dreistelligen Millionenbetrag vermittelte, die nicht gedeckt waren. Die Privatfinanzierung des Projekts "Nürburgring 2009" war damit endgültig gescheitert.
In einem separaten Verfahren war Deubel wegen Untreue und Falschaussage Ende Januar zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Deubel hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Ein solcher Weg stünde auch der Staatsanwaltschaft im Fall Barandun offen.
Mit Bildmaterial von Nürburgring.
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