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Airbag-Pflicht: Was hinter der neuen Regel steckt

Ab der Saison 2018 müssen alle Stammfahrer der MotoGP, Moto2 und Moto3 Airbagsysteme in ihren Lederkombis verwenden - Es gibt aber auch Ausnahmen.

Sturz:, Jorge Lorenzo, Ducati Team

Sturz:, Jorge Lorenzo, Ducati Team

Miquel Liso

Die beschlossene Pflicht für Airbagsysteme in den Lederkombis der Fahrer setzt 2018 in Kraft. Die Verantwortlichen der Motorrad-Weltmeisterschaft möchten dadurch die Sicherheit der Fahrer weiter verbessern. In den vergangenen Jahren setzten immer mehr Fahrer auf Airbag-Kombis. Es gab aber auch Piloten, die bewusst auf dieses Sicherheits-Feature verzichtet haben. Jorge Lorenzo ist einer der Fahrer, die hin und wieder ohne Airbag auf die Strecke fuhren. Ab 2018 ist das nicht mehr gestattet.

Dainese und Alpinestars waren die Vorreiter auf dem Gebiet der Airbag-Kombis. Mittlerweile können auch Lederkombis anderer Hersteller mit den sehr zuverlässig arbeitenden Systemen ausgerüstet werden. Das Reglement schreibt ab 2018 vor, dass die Fahrer der MotoGP, Moto2 und Moto3 in jeder Session funktionierende Airbag-Kombis verwenden müssen. Lediglich Wildcard- und Ersatzfahrer sind von der Pflicht befreit. Die Schonfrist beträgt aber nur zwei Rennwochenenden. Danach müssen auch Gaststarter mit Airbag-Kombis antreten.

Im Reglement ist nicht nur vermerkt, dass eine Airbag-Kombi verwendet werden muss. Die Airbags in den Lederkombis müssen einen genau definierten Bereich schützen. Bei einem Sturz muss der Airbag die Schultern und das Schlüsselbein abdecken. Optional kann auch noch der Rücken geschützt werden. In diesem Fall muss der Airbag die komplette Wirbelsäule abdecken.

Jedes Airbagsystem muss eine Reihe von Tests absolvieren, die sicherstellen sollen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Getestet werden die Batterien, die Elektronik und die Aktivierungszeiten. Zudem wird untersucht, was im Falle einer ungewollten Aktivierung passiert. Sollte ein Airbag ungewollt aufgehen, dann darf das nicht zu einem Sturz des Fahrers führen.

Wichtig ist auch, dass die Airbagsysteme keine dauerhafte Verbindung zum Motorrad erfordern. Die Aktivierung darf nicht durch einen Kontakt ausgelöst werden, der dem System mitteilt, dass Fahrer und Motorrad getrennt wurden. Somit sind Systeme mit Reißleine, wie sie von Hobbyfahrern gern verwendet werden, nicht gestattet.

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