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Verstoß gegen Testvorschriften: Fabio Quartararo in Jerez von FIM vorgeladen

Für private Testfahrten mit Superbikes gelten Vorschriften für Performance-Teile - Fabio Quartararo soll bei seinem Test mit einer Yamaha R1 dagegen verstoßen haben

In der Motorrad-Weltmeisterschaft gibt es strenge Vorschriften für private Testfahrten mit Superbikes auf Rennstrecken. Nun stellte der Motorrad-Weltverband FIM klar, dass sich alle Fahrer an Artikel 1.15.1 c) im Reglement (hier als pdf) halten müssen. Die FIM wurde nämlich darauf aufmerksam gemacht, dass Fahrer gegen die Vorschriften verstoßen haben.

Einer davon ist Fabio Quartararo. Der Franzose testete Mitte Juni auf dem Circuit Paul Ricard in Frankreich mit einer Yamaha R1. Dieses Motorrad wurde von Tech-Solutions vorbereitet. Sowohl Quartararo als auch Tech-Solutions teilten auf Instagram Fotos von diesem Test.

Ein gegnerisches Team hat dabei bemerkt, dass Performance-Teile verwendet wurden, die nicht erlaubt sind. Es wurde eine formale Beschwerde eingereicht. So ist die FIM auf diese Sache aufmerksam geworden.

Wenn der MotoGP-Tross in eineinhalb Wochen in Jerez zum ersten Rennen eintrifft, muss Quartararo vor die FIM-Kommissare treten und die Sache erklären. Mit Sergio Garcia aus der Moto3-Klasse wird noch ein zweiter Fahrer vorgeladen. Signifikante Strafen sind aber nicht zu erwarten.

 

Für die MotoGP-Klasse sind private Testfahrten mit den MotoGP-Bikes in diesem Jahr untersagt. Eine Ausnahme betrifft die Teams unter Konzessionspunkteregel. KTM und Aprilia dürfen mit ihren Stammfahrern Tests durchführen. Das haben beide Marken auch schon gemacht.

Die restlichen Hersteller dürfen nur mit ihren Testfahrern private Tests absolvieren. Das heißt, dass die Stammfahrer von Honda, Ducati, Yamaha und Suzuki nicht mit ihren MotoGP-Maschinen testen dürfen. Trainings mit anderen Bikes sind möglich, es gibt aber Einschränkungen im Reglement.

Es ist möglich, mit 1.000er Superbikes auf Rennstrecken zu trainieren. Allerdings muss es sich um Straßenversionen handeln. Aus Sicherheitsgründen sind aber Modifikationen bei den Bremsen (Carbonbremsen sind verboten), den Dämpfern, beim Auspuff und bei der Ergonomie erlaubt.

Diese Änderungen müssen dem Technischen Direktor im Vorfeld mitgeteilt werden. Natürlich dürfen auch Rückspiegel und Blinker abmontiert werden. Es müssen Reifen verwendet werden, die am freien Markt gekauft werden können.

 

Ursprünglich wäre es den Teams und Fahrern der Moto2- und Moto3-Klasse erlaubt gewesen, private Tests mit ihren Grand-Prix-Bikes durchzuführen. Im Zuge der Corona-Krise beschloss die Grand-Prix-Kommission Ende Mai, dass diese Tests für das restliche Jahr untersagt sind.

Auch Moto2-Fahrer dürfen nur mit einem Straßenmodell testen. Man sollte auch nicht ein Motorrad des Motorausrüsters verwenden, also von Triumph. Verwendet man ein Triumph-Motorrad, dann muss der Motor einen um 100 Kubikzentimeter anderen Hubraum haben als der Moto2-Motor.

Eine ähnliche Vorschrift gilt für die Moto3. Man sollte nicht mit einem Motorrad von Honda oder KTM testen. Verwendet ein Fahrer die gleiche Marke wie er sie in der Moto3 fährt, muss es beim Hubraum des Motors einen Unterschied von 50 Kubikzentimetern zum Moto3-Motor geben.

Außerdem darf 14 Tage vor einem Grand Prix nicht auf dieser Strecke getestet werden.

Abgesehen von diesen Einschränkungen für private Testfahrten mit Superbikes sind die Bestimmungen für andere Motorräder freier. Deshalb nutzen viele Fahrer die Möglichkeit mit Motocross, Enduro oder SuperMoto zu trainieren.

Mit Bildmaterial von Motorsport Images.

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