MotoGP-Star Nicky Hayden: Staatsanwaltschaft stellt Teilschuld fest
Untersuchung abgeschlossen: Laut Staatsanwaltschaft war der Autofahrer, der im Mai mit Nicky Hayden kollidierte, zu schnell, doch auch Hayden trifft eine Teilschuld.
Foto: : Gold and Goose / Motorsport Images
Auf den Tag genau vor 4 Monaten starb Ex-MotoGP-Pilot Nicky Hayden an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Der US-Amerikaner war nahe Rimini mit seinem Rennrad unterwegs, als ein Auto ihn erfasste und er sich schwere Verletzungen zuzog. 5 Tage später verstarb Hayden im Alter von nur 35 Jahren. Wer die Schuld an dem tragischen Unfall trägt, wurde von der örtlichen Staatsanwaltschaft seither untersucht.
Fotos aus der Karriere von Nicky Hayden
Dem abschließenden Gutachten der Staatsanwaltschaft zufolge war der PKW-Fahrer, der mit Hayden kollidierte, zum Zeitpunkt des Unfalls zu schnell unterwegs. Herrscht in der betreffenden Straße in Misano ein Tempo-Limit von 50 km/h, sei der 30-Jährige 72 km/h gefahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Zusammenprall hätte vermieden werden können, hätte sich der Unfallfahrer an die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
Dem Italiener droht nun eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Vor einigen Wochen hatte die Hayden-Familie bereits eine Schadensersatzklage vorgebracht. Laut der Untersuchungen trägt der verunglückte Superbike-WM-Pilot jedoch eine Teilschuld am Unfall. Er habe, aus einer Nebenstraße kommend, ein Stoppschild nicht berücksichtigt, heißt es im Gutachten. Zum Zeitpunkt des Unfalls sei er 20 km/h schnell gewesen.
Anders als die Staatsanwaltschaft, deren Urteil auf der Expertise des Sachverständigen Orlando Omicini basiert, bewertet Alfonso Micucci den Unfall anders. Der Ingenieur und Professor an der Universität von Bologna glaubt nicht, dass die Kollision hätte verhindert werden können, wenn der Autofahrer sich an das Tempo-Limit gehalten hätte. Der Beschuldigte könnte dies vorbringen, um die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen.
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