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Erklärt: Warum Walkenhorst, aber nicht GetSpeed disqualifiziert wurde

Auflösung: Warum der Walkenhorst-BMW für lose Schrauben disqualifiziert wurde, GetSpeed aber mit losem Splitter den Mindest-Bodenabstand unterschreiten durfte

Es gab einen Aufschrei unter einigen Fans, nachdem wir berichtet hatten, dass GetSpeed beim 51. Barbarossapreis mit einem losen Splitter unterwegs gewesen ist. Mehrere Leser fragten uns, wie es sein kann, dass ein Fahrzeug aufgrund zu loser Schrauben aus der Wertung genommen werden konnte, ein anderes aber das ganze Rennen über die Mindestfahrzeughöhe unterschreiten konnte.

Um die Antwort kurz zu fassen: Der BMW #34 hat im Rennen von Beginn an gegen einen Paragraphen im Homologationsblatt verstoßen, der Mercedes nicht. Die Anzugsmomente für die Sicherungsmuttern der Federteller sind im Reglement genau festgelegt. Eine Beschädigung des Fahrzeugs hingegen ist nicht strafwürdig.

Die Geschichte geht jedoch noch tiefer, im wahrsten Sinne des Wortes: Ein VLN-Sprecher erklärte 'Motorsport-Total.com', dass zu lose Muttern theoretisch eine Verstellung der Bodenfreiheit des Fahrzeugs beim Boxenstopp zuließen, ohne dass es jemand merkt. Auch wenn niemand glaubt, dass Walkenhorst böse Absichten verfolgte, ist allein die theoretische Möglichkeit dazu Grund genug für einen Ausschluss.

Der GetSpeed-AMG hingegen erlitt eine Beschädigung durch einen Zweikampf gleich in der Startphase des Rennens. Rein theoretisch hat tatsächlich der defekte Splitter die Mindestbodenfreiheit mehrfach unterschritten.

Jedoch lassen Technische Kommissare im Motorsport sei jeher bei Beschädigungen gesunden Menschenverstand walten. Ansonsten hätten bereits unzählige Fahrzeuge in der Geschichte des Motorsports disqualifiziert werden müssen, die mit Beschädigungen ins Ziel gekommen sind - etwa wegen Untergewichts.

So war es auch in diesem Fall: Einen Vorteil hat GetSpeed aus der Beschädigung nicht gezogen, eher war das Gegenteil der Fall, wie Philip Ellis in unserem Interview auch beschrieb. Auch wurde sie nicht mutwillig herbeigeführt. Ein Anlass zum Wertungsausschluss bestand daher nie.

Mit Bildmaterial von VLN.

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