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VLN 2018: Bei den Serienwagen brodelt es

In den V-Klassen der VLN gibt es einen Fahrwerksstreit - Über den Winter wurden Änderungen am Regelwerk vorgenommen, die den Privatteams gar nicht schmecken

Christopher Rink, Danny Brink, Phillipp Leisen, BMW 325i e90

Christopher Rink, Danny Brink, Phillipp Leisen, BMW 325i e90

Jan Brucke/VLN

Verglichen mit anderen Jahren war der Nordschleifen-Winter 2017/18 bislang äußerst ruhig und friedlich. Das war allerdings nur oberflächlich betrachtet der Fall, denn hinter den Kulissen läuft ein Streit in den Serienwagenklassen, der den Technikausschuss seit mehreren Monaten beschäftigt. Konkret geht es insbesondere um die Befestigung des Fahrwerks am Achsschenkel, also der Verbindungsstelle zwischen dem Fahrwerk und dem Rest des Fahrzeugs, insbesondere bei den 3er-BMWs der Baureihe E90/92.

Die VLN hat das Produktionswagen-Reglement für die Saison 2018 deutlich verschärft und nur noch vom Hersteller produzierte Originalteile zugelassen. Dagegen haben sich mehrere Teams aus den V-Klassen zur Wehr gesetzt, die höhere Kosten fürchten, da sie sich von ihren bisherigen Lösungen verabschieden müssen. Die Diskussionen haben Anfang Februar einen Höhepunkt gefunden. Die Gespräche blieben aber ergebnislos, weil beide Seiten auf ihrem Standpunkt beharrten.

Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) hat mittlerweile das neue strengere Reglement genehmigt. Allerdings dürfen die Teams alle Rennen bis zum 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring 2018 noch mit den bisherigen Lösungen bestreiten. Ab dem dritten VLN-Rennen ist dann aber Schluss, dann tritt das neue Reglement endgültig in Kraft.

 

Suspension detail

Foto Rolf Derscheid

Was das Reglement bisher sagte und was sich nun ändert

Fahrwerk und Reifen sind in den Produktionswagenklassen freigestellt, während der Rest des Fahrzeugs bis auf wenige Ausnahmen dem Serienmodell entsprechen muss. Bislang mussten bei Teilen auf Serienstand aber nicht zwangsläufig Original-Ersatzteile verwendet werden. Das DMSB-Reglement unterscheidet hierbei zwischen Originalteilen, die direkt vom Hersteller (also BMW) kommen, und sogenannten "Identteilen". Damit sind baugleiche Aftermarket-Teile gemeint.

Fotostrecke: Die Hintergründe zum VLN-Fahrwerksstreit im Detail

In der bisherigen Version des VLN-Reglements heißt es hierzu: "Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch Ersatzteile ausgetauscht werden. Alle Ersatzteile müssen in Form, Material, Abmessungen dem Originalteil entsprechen. Der Hersteller dieses Teils ist freigestellt. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen." Wichtig ist im Reglement in der Diskussion auch der allgemeine Passus: "Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten."

Die 2018er-Fassung des DMSB-Reglements engt nun deutlich ein: "Die Verwendung von Aftermarket-Teilen (Zubehörbauteile) ist nicht zulässig", heißt es nun unter Paragraph 2.6.1 des Serienwagen-Reglements. Somit sind zahlreiche Lösungen, die sich in den V-Klassen über die vergangenen Jahre herausgebildet haben, auf einen Schlag ab VLN 3 illegal.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Verwendung von Differenzialsperren. In allen Produktionswagenklassen ist künftig der Einsatz einer mechanischen Differenzialsperre erlaubt. Teams fürchten auch hier einen Kostentreiber, da der Einbau einer Sperre weitere Änderungen am Fahrwerk erforderlich macht, was zu einer Kostenspirale führen könnte.

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