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VLN4: Vier Zeitstrafen verhängt - Gesamtergebnis unverändert

Aufgrund der Vorfälle auf der Döttinger Höhe beim vierten VLN-Lauf verhängt der DMSB gegen vier Teilnehmer Zeitstrafen - Frikadelli behält den Sieg

Start zum Rennen

Foto: : Jan Brucke/VLN

Die Sportkommissare des Deutschen Motorsportbundes (DMSB) haben bezüglich der Vorfälle auf der Döttinger Höhe beim vierten Lauf der VLN-Langstreckenmeisterschaft Nürburgring nach Analyse der Situation, Anhörung der Fahrer und der Auswertungen von zahlreichen Onboard-Videos mehrere Entscheidungen getroffen.

Vier Fahrer wurden wegen Verstößen gegen das Überholverbot bei Gelber Flagge mit je einer Stop-and-Go-Strafe belegt, die weil nachträglich verhängt in eine Zeitersatzstrafe in Höhe von 35 Sekunden umgewandelt wurde. Im Einzelnen sind dies Lance David Arnold (Frikadelli-Porsche #31), Florian Quante (Manheller-BMW M3 GTR #140); Rahel Frey (HFG-Audi R8 #148) und Fabio Grosse (Teichmann-Porsche Cayman GT4 #960).

Auf die vorderen Positionen im Gesamtergebnis der 49. Adenauer Rundstrecken-Trophy haben diese Strafen keine Auswirkungen, weil die Zeitersatzstrafen geringer sind als die Abstände zwischen den Fahrzeugen. Frikadelli behält somit den Gesamtsieg. Auch in den Klassenresultaten ergeben sich keine Positionsveränderungen.

Die Sportkommissare folgten den Grundsätzen: Die Regelstrafe der Rennleitung für ein Überholen unter Gelb im Rennen ist eine Stop-and-Go-Strafe. Es spielt keine Rolle, wie viele Fahrzeuge überholt werden. Die Auswirkungen auf das Ergebnis sind irrelevant. Ein möglicher Wettbewerbsvorteil lässt sich nicht in Sekunden beziffern und bleibt somit außen vor.

Der Pseudonym-Fahrerin "Engel", die mit dem Renault Clio #627 den Konvoi mit niedriger Geschwindigkeit angeführt hatte, konnte nach Sichtung des Onboard-Videos von den Sportkommissaren kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.

Dennoch ist das Resultat noch nicht final. Die betroffenen Piloten beziehungsweise Teams haben nach Zustellung der Entscheidung noch 96 Stunden Zeit für einen Einspruch.

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