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Juristisches Tauziehen um Estering: WRX-Lauf nicht gefährdet

Trotz einer juristischen Auseinandersetzung ist die Durchführung des deutschen Laufs der Rallycross-WM auf dem Estering stand jetzt nicht gefährdet

Rallycross-Action

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FIA World Rallycross

Eine Gerichtsentscheidung rund um die Betriebsgenehmigug des Esterings führte in den vergangenen Tagen zu Sepkulationen über eine Absage des vom 12. bis 14. Oktober dort geplanten Lauf zur Rallycross-WM (WRX) oder gar einer Schließung der Rennstrecke. Das ist jedoch stand heute nicht zu befürchten, wie Andreas Steffen, der Vorsitzende des Automobilclubs Niederelbe e.V. (ACN) auf Nachfrage von 'Motorsport-Total.com' erklärte. "Wir machen ganz normal weiter wie bisher. Alles andere sind Spekulationen", sagt Steffen.

Darum geht es: Der Landkreis Stade, in dem der Estering liegt, hatte im Juni 2017 einer Erweiterung der Betriebsgenehmigung zugestimmt. Diese sah unter anderem vor, die Zahl der erlaubten Renntage pro Saison von bisher zwölf auf 52 zu erhöhen.

Gegen die "sofortige Vollziehung" der neuen Betriebsgenehmigung hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Verwaltungsgericht Stade einen Eilantrag eingereicht. Diesem gab die zweite Kammer des Gerichts am 11. April statt - vor allem aufgrund von Formfehlern.

"Die Kammer hält den Widerspruch des BUND aller Voraussicht nach in der Sache schon deshalb für erfolgreich, weil im Zuge des konkreten Genehmigungsverfahrens die rechtliche Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht beachtet worden sei", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. "Für dauerhaft vorhandene Renn- oder Teststrecken wie beim Estering seien Genehmigungsverfahren aufgrund der Gesetzeslage im Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen."

Offen ließ das Gericht jedoch, wie sich diese Entscheidung auf die vorher gültige Betriebserlaubnis aus dem Jahr 2011 auswirkt, auf deren Grundlage bisher die Rennen zur WRX und zur deutschen Rallycross-Meisterschaft ausgerichtet wurden.

Während Stefanie Grünewald, Anwältin des BUND, laut der 'Wochenzeitung Kreisblatt' davon ausgeht, dass auf dem Estering derzeit "gar nichts mehr geht" und die alte Erlaubnis jetzt nicht reaktiviert werden könne, steht man beim ACN auf dem Standpunkt, dass die alte Betriebserlaubnis weiter gilt und der WM-Lauf im Oktober wie geplant stattfinden kann.

"Der Vorstand des ACN arbeitet im engen Gespräch mit den zuständigen Behörden der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade mit Unterstützung unserer Anwaltskanzlei daran, eine rechtsichere Lösung für die geplanten Veranstaltungen zu erreichen", heißt es in einer Mitteilung des Vereins.

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